Angebote & Förderungen

Psychotherapie Zuschusstopf

Wenig Zeit, wenig Geld, eine wichtige Prüfung steht an, die Nachwirkungen der Pandemie oder Altlasten aus der Kindheit - Stressoren gibt es jede Menge. Wenn Tee und Schokolade nicht mehr genug sind, muss professionelle Hilfe her, die ist aber wieder teuer. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, helfen wir dir aus unserem Psychotherapiezuschusstopf.

Wofür gibt es den Psychotherapie-Zuschusstopf?

Zuschusstopf

Der Psychotherapie-Zuschusstopf wurde eingerichtet, um dich  dabei zu unterstützen, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bis zu 350 Euro können dir für deine Psychotherapie rückerstattet werden, im Falle von sozialer Bedürftigkeit sind es bis zu 550 Euro!

Wie hilft mir der Psychotherapie-Zuschusstopf?

Du kannst ein Mal pro Semester einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem Psychotherapietopf stellen. Diese Möglichkeit besteht, solange Fördermittel vorhanden und unser Antragsformular am Ende der Seite sichtbar ist.

Alle weiteren Fragen zum Psychotherapietopf beantwortet dir das Team des Gesundheitsreferates unter geref@oeh-fhcw.at!

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Antrag zu stellen?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lichtbildausweis
  • Bestätigung der Krankenkasse (Ablehnung s.u.)
  • Bestätigung Pflegeprämie
  • AMS/WAFF Förderbestätigung
  • Studienbeihilfe-/Stipendienbescheid
  • Inskriptionsbestätigung des aktuellen Semesters und des Semesters, in dem die Therapie in Anspruch genommen wurde
  • Rechnungskopie der Psychotherapie
  • Zahlungsbestätigung der Psychotherapie

Wenn Deine Psychotherapeut*in nicht unter Supervision ist:

Eine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger. Diese Maßnahme ist notwendig, um Dopppelauszahlungen zu vermeiden. Kannst du diese Ablehnung nicht vorlegen, müssen wir den Betrag, den Deine Krankenversicherung potenziell erstattet hätte, fiktiv abziehen (siehe soziale Bedürftigkeit/Kontoauszüge)


Bei sozialer Bedürftigkeit:

Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate

Psychotherapie Zuschusstopf – Fragen und Antworten

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur bereits bezahlte Einheiten berücksichtigen können, für die du die entsprechenden Belege mitgeschickt hast.
Klinisch psychologische Diagnostik ist eine Leistung, die üblicherweise von der Krankenkasse übernommen wird. Infos dazu findest du hier.
Aus dem Psychotherapie-Zuschusstopf refundieren wir ausschließlich psychotherapeutische Behandlungen.
Das Datum wird jedes Semester auf der Webseite bekanntgegeben. Beachte bitte, dass der Zuschusstopf jedoch vor Ende der angegebenen Frist schon vollständig ausgeschöpft sein kann.
Nein, im Gegenteil. Bitte schwärze die Diagnose auf allen von dir eingereichten Dokumenten!
Wir freuen uns, dass du uns derzeit nicht brauchst! Wir gehen immer von der aktuellen Bedürftigkeit aus. Dazu sehen wir uns das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Monate an.
Es ist leider nur ein Mal pro Semester möglich einen Antrag zu stellen. Du könntest aber im Folgesemester einen neuen Antrag stellen. Bedenke aber bitte, dass nur Therapieeinheiten bis maximal 1 Jahr vor Antragstellung berücksichtigt werden können.
Ja, solange keine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger vorliegt.
Wir übernehmen gerne den Teil, der von keiner anderen Stelle erstattet werden konnte. Wenn z.B. eine Sitzung 100€ kostet und die Krankenkasse 28,93€ zahlt, werden von der ÖH FH Campus Wien 100€ – 28,93€ = 71,07€ refundiert.
Wir danken deinen Eltern und helfen gerne einem Kollegen/einer Kollegin, deren Eltern das nicht können.
Logo ÖH-FH-Campus Wien
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