Angebote & Förderungen
Der Psychotherapie-Zuschusstopf wurde eingerichtet, um dich dabei zu unterstützen, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bis zu 350 Euro können dir für deine Psychotherapie rückerstattet werden, im Falle von sozialer Bedürftigkeit sind es bis zu 550 Euro!
Du kannst ein Mal pro Semester einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem Psychotherapietopf stellen. Diese Möglichkeit besteht, solange Fördermittel vorhanden und unser Antragsformular am Ende der Seite sichtbar ist.
Alle weiteren Fragen zum Psychotherapietopf beantwortet dir das Team des Gesundheitsreferates unter geref@oeh-fhcw.at!
Eine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger. Diese Maßnahme ist notwendig, um Dopppelauszahlungen zu vermeiden. Kannst du diese Ablehnung nicht vorlegen, müssen wir den Betrag, den Deine Krankenversicherung potenziell erstattet hätte, fiktiv abziehen (siehe soziale Bedürftigkeit/Kontoauszüge)
Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate