Angebote & Förderungen

Psychotherapie Zuschusstopf

Wenig Zeit, wenig Geld, eine wichtige Prüfung steht an, die Nachwirkungen der Pandemie oder Altlasten aus der Kindheit - Stressoren gibt es jede Menge. Wenn Tee und Schokolade nicht mehr genug sind, muss professionelle Hilfe her, die ist aber wieder teuer. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, helfen wir dir aus unserem Psychotherapiezuschusstopf.

Wofür gibt es den Psychotherapie-Zuschusstopf?

Zuschusstopf

Der Psychotherapie-Zuschusstopf wurde eingerichtet, um dich  dabei zu unterstützen, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bis zu 350 Euro können dir für deine Psychotherapie rückerstattet werden, im Falle von sozialer Bedürftigkeit sind es bis zu 550 Euro!

Wie hilft mir der Psychotherapie-Zuschusstopf?

Du kannst ein Mal pro Semester einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem Psychotherapietopf stellen. Alle Fragen zum Psychotherapietopf beantwortet dir das Team des Gesundheitsreferates unter geref@oeh-fhcw.at!

Anträge sind ab sofort möglich!

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Antrag zu stellen?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Inskriptionsbestätigung des aktuellen Semesters und des Semesters, in dem die Therapie in Anspruch genommen wurde
  • Rechnungskopie der Psychotherapie
  • Zahlungsbestätigung der Psychotherapie

Wenn Deine Psychotherapeut*in nicht unter Supervision ist:

Eine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger. Diese Maßnahme ist notwendig, um Dopppelauszahlungen zu vermeiden. Kannst du diese Ablehnung nicht vorlegen, müssen wir den Betrag, den Deine Krankenversicherung potenziell erstattet hätte, fiktiv abziehen (siehe soziale Bedürftigkeit/Kontoauszüge)


Bei sozialer Bedürftigkeit:

Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate

Psychotherapie Zuschusstopf – Fragen und Antworten

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur bereits bezahlte Einheiten berücksichtigen können, für die du die entsprechenden Belege mitgeschickt hast.
Klinisch psychologische Diagnostik ist eine Leistung, die üblicherweise von der Krankenkasse übernommen wird. Infos dazu findest du hier.
Aus dem Psychotherapie-Zuschusstopf refundieren wir ausschließlich psychotherapeutische Behandlungen.
Das Datum wird jedes Semester auf der Webseite bekanntgegeben. Beachte bitte, dass der Zuschusstopf jedoch vor Ende der angegebenen Frist schon vollständig ausgeschöpft sein kann.
Nein, im Gegenteil. Bitte schwärze die Diagnose auf allen von dir eingereichten Dokumenten!
Wir freuen uns, dass du uns derzeit nicht brauchst! Wir gehen immer von der aktuellen Bedürftigkeit aus. Dazu sehen wir uns das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Monate an.
Es ist leider nur ein Mal pro Semester möglich einen Antrag zu stellen. Du könntest aber im Folgesemester einen neuen Antrag stellen. Bedenke aber bitte, dass nur Therapieeinheiten bis maximal 1 Jahr vor Antragstellung berücksichtigt werden können.
Ja, solange keine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger vorliegt.
Wir übernehmen gerne den Teil, der von keiner anderen Stelle erstattet werden konnte. Wenn z.B. eine Sitzung 100€ kostet und die Krankenkasse 28,93€ zahlt, werden von der ÖH FH Campus Wien 100€ – 28,93€ = 71,07€ refundiert.
Wir danken deinen Eltern und helfen gerne einem Kollegen/einer Kollegin, deren Eltern das nicht können.

Informationen und Downloads

Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um einen Antrag auf Unterstützung aus dem Psychotherapiezuschusstopf stellen zu können.

Antrag auf Förderung aus dem Psychotherapie-Zuschusstopf

Gib bitte Deine Persönlichen Daten ein

Bitte achte besonders bei Doppelnamen, speziellen Akzenten, etc. darauf, dass dein Name richtig geschrieben ist.
Bitte gib deine aktuelle Mail-Adresse ein, die du auch regelmäßig checkst. So können wir uns bei dir melden.
Bitte hinterlasse uns eine korrekte Telefonnummer, sodass wir uns im Zweifelsfall auch telefonisch bei dir melden können.

Lade bitte alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen hoch

Lade hier bitte deinen ausgefüllten Antrag hoch. Zu finden ist dieser unter www.oeh-fhcw.at/sozialtopf unter Antragsformular. Bitte lade ihn im folgenden Format hoch: NACHNAME_Antrag.pdf (also beispielsweise JANKOVIC_Antrag.pdf)
Bitte in folgendem Format: NACHNAME_Inskriptionsbestätigung.pdf (also beispielsweise JANKOVIC_Inskriptionsbestätigung.pdf)
Bitte lade deinen Lichtbildausweis im PDF-Format hier hoch. Benenne die Datei NACHNAME_Ausweis.pdf (also beispielsweise JANKOVIC_Ausweis.pdf)
Bitte lade deine Beihilfenbescheid(e) hier im PDF-Format hoch. Benenne die Datei NACHNAME_Beihilfen.pdf (also beispielsweise JANKOVIC_Beihilfen.pdf)
*gilt nur, wenn Deine Therapeutin/Dein Therapeut NICHT mehr in Supervision ist. In diesem Fall lade eine etwaige Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger hoch. Ohne diese Ablehnung müssen wir den Betrag, den deine Krankenversicherung potenziell erstattet hätte, fiktiv abziehen (näheres unter Punkt f). In folgendem Format: NACHNAME_Ablehnung-SV.pdf (also beispielsweise JANKOVIC_Ablehnung-SV.pdf)
*Gilt nur im Falls sozialer Bedürftigkeit. Lade Deine Kontoauszüge der letzten drei Monate hoch. Bitte in folgendem Format: NACHNAME_Kontoauszüge.pdf (also beispielsweise JANKOVIC_Kontoauszüge.pdf)