Häufige Fragen zu

Studium
Grundsätzlich besteht bei den Lehrveranstaltungen der FH-Campus Wien eine Anwesenheitspflicht von mind. 80% (LVs mit Endprüfung), wobei die Endprüfung nicht zu den Terminen zählt. Für manche Lehrveranstaltungen (LV mit immanentem Prüfungscharakter), wie zum Beispiel Laborübungen, kann von der Studiengangsleitung eine Anwesenheitspflicht von 100% festgelegt werden. LV mit immanentem Prüfungscharakter: Bei diesen ist es egal, ob Fehlzeiten ungerechtfertigt sind oder ob z.B eine Arztbestätigung vorliegt. Fehlzeiten führen jedenfalls zum Unterschreiten der Teilnahmeverpflichtung. Es ist allerdings möglich (nicht verpflichtend!), dass die Lehrveranstaltungsleitung dir eine Kompensationsmaßnahme anbietet/aufträgt, damit du eventuelle Fehlzeiten ausgleichen kannst. Sollte so eine Kompensationsmaßnahme allerdings nicht möglich sein oder du erbringst sie nicht, kann die Studiengangsleitung dir die Wiederholung der LV zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorschreiben. LVs mit Endprüfung: Hier wird zwischen ungerechtfertigtem und gerechtfertigtem Unterschreiten der Teilnahmeverpflichtung unterschieden! Wenn du also z.B. eine Arztbestätigung hast, hast du gerechtfertigte Fehlstunden. Nur wenn du ungerechtfertigt (also ohne Bestätigungen) die Teilnahmeverpflichtung unterschreitest, hat dies Konsequenzen: Der Erstprüfungs- oder Abgabetermin zählt als erste Wiederholung (= zweiter Antritt). Wenn du hierauf negativ bist, hast du automatisch eine kommissionelle Prüfung (= dritter und letzter Antritt). Verfahren: Die Bestätigung muss binnen einer Woche ab Abwesenheit nachgewiesen werden. Gründe, die Abwesenheit rechtfertigen:
  • Krankheit
  • Pflege von nahen Angehörigen wegen Krankheit
  • Ärztliche Termine, die nicht in der LV-freien Zeit wahrgenommen werden können
  • Zwingend wahrzunehmende Behördentermine, die nicht in der LV-freien Zeit wahrgenommen werden können
  • Termine für die „Mutter-Eltern-Kind“-Untersuchung
  • Besonderer zeitlicher Aufwand vor und nach der Geburt oder Adoption eines Kindes
  • sonstige wichtige Gründe
(Prüfungsordnung FHCW: 1.2)
Themen: Studium
Wir in der ÖH, haben leider keinen Einblick darauf, was die Studiengangsleitung anrechnen lässt. Dies ist immer vom Einzelfall abhängig. Wir empfehlen dir, bei der jeweiligen Studiengangsleitung nachzufragen.
Themen: Studium
Bitte melde dich beim Referat für Antirassismus und Barrierefreiheit. Die dort arbeitenden Sachbearbeiter*innen und Referent*innen sind auf solche Themen spezialisiert. Du kannst dich entweder anonym über die Website bei ihnen melden oder du schreibst ihnen einfach eine Mail. Sie dürfen deine Daten nicht ohne deine Zustimmung an die FH weitergeben!
Themen: Studium
Es stimmt, dass bis zum Ende der Noteneintragungsfrist max. 4 Termine pro LV zur Verfügung gestellt werden müssen. Einerseits bedeutet dies aber nur, dass 4 Termine, nicht Antritte vorliegen müssen. Es gibt nur 3 Antrittsmöglichkeiten, wobei der dritte Antritt eine kommissionelle Prüfung ist. Andererseits bedeutet dies auch, dass es nicht 4 Termine sein müssen. Wenn der vierte Termin aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, ist die FH nicht dazu verpflichtet ihn anzubieten. (Prüfungsordnung FHCW: 2.3)
Themen: Studium
In der Prüfungsordnung steht geschrieben, dass bei Fehlen bei einem Prüfungsantritt bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit) vor dem Prüfungstermin entweder im Portal oder per E-Mail das Fernbleiben gemeldet werden muss. Wenn du erst in der Früh das Krankwerden beim Aufwachen bemerkt hast, sollte das grundsätzlich bei sofortiger Bekanntgabe gewahrt sein. Wenn du das Fehlen aber erst ganz knapp vor der Prüfung bekannt gegeben hast oder danach, obliegt es allerdings der Studiengangsleitung darüber zu entscheiden, ob sie die Meldung als rechtzeitig empfinden (z.B.: eher bei Unfällen am Weg akzeptiert). Die Krankmeldung musst du bis zu einer Woche nach dem Prüfungstermin hochladen, damit alle Formalitäten erfüllt sind. (Prüfungsordnung FHCW: 2.5)
Themen: Studium
Es ist erlaubt, dass zwei Prüfungen an zwei Tagen hintereinander stattfinden, außer es sind kommissionelle Prüfungen. Dann sind die Termine so zu setzen, dass zwei Werktage zwischen den Prüfungsterminen liegen. Terminverschiebung: Es besteht aber nach der Prüfungsordnung die Möglichkeit, dass die Mehrheit der Studierenden bzw. der oder die Jahrgangsprecher*in sich mit dem Lehrenden ausmachen können, dass der Termin verschoben wird. Dies geht aber nur im Einvernehmen! Also wenn es für beide Seiten gut passt. (Prüfungsordnung FHCW: 2.3.d, h)
Themen: Studium
Wenn eine Prüfung angefochten werden kann, wird diese aufgehoben. Es wird keine positive Note eingetragen. Man muss die Prüfung nochmals machen, hat aber keinen Antritt verloren! Verfahren: Du kannst innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Note eine Beschwerde einreichen. Diese reichst du bei der Studiengangsleitung bzw. Lehrgangsleitung ein. Für die Beantwortung haben diese wiederum 14 Tage Zeit. Sollten die Studiengangsleitung bzw. Lehrgangsleitung nicht zu deinen Gunsten entscheiden, kannst du wiederum innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim Fachhochschul-Kollegium einreichen. Sollte die Lehrgangsleitung dein*e Prüfer*in gewesen sein, reichst du die Beschwerde direkt beim Kollegium ein, indem du sie an das Rektorat schickst. Ferienzeiten verlängern die Frist von 14 Tagen entsprechend. Unterricht: Wenn du eine Beschwerde eingereicht hast, kannst du in dieser Zeit weiterhin LVs besuchen und Prüfungen schreiben. (Prüfungsordnung FHCW: 2.2.e)
Themen: Studium
Prüfungen und Arbeiten können mittels Beschwerde angefochten werden. Dies geht aber nur, wenn sie negativ sind UND ein schwerer formeller Mangel vorliegt. Ein schwerer formeller Mangel ist beispielsweise, wenn gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden, die Öffentlichkeit ohne Begründung ausgeschlossen wird und/oder es keine ordnungsgemäße Kundmachung gibt. Diese Aufzählung ist nicht vollständig! ^ KEIN formeller Mangel liegt vor, wenn z.B. Punkte nicht gezählt werden. In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Anfechtung. Wir empfehlen in diesem Fall unbedingt ein Gespräch mit deinem Prüfer, deiner Prüferin – diese Gespräche bringen in jedem Fall Aufklärung.
Themen: Studium
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