Häufige Fragen zu

Zweite Hilfe Topf
Nein, keine Sorge. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet – du musst keinen neuen Antrag stellen. (Dies ist bis 01.07.25) gültig. Falls du unsicher bist, ob dein Antrag schon geprüft wurde oder welche Unterlagen eventuell noch fehlen, melde dich gerne direkt bei unserem Sozialreferat.
Nicht ganz – der Zweite Hilfe Topf ist die Weiterentwicklung des bisherigen Sozialtopfs. Das Ziel bleibt gleich: schnelle Unterstützung in finanziellen Notlagen. Neu ist der Fokus auf unbürokratische Hilfe bei akuten Situationen wie etwa Nachzahlungen, Reparaturen oder dringende Anschaffungen. Außerdem wurde das Verfahren vereinfacht, um barriereärmer helfen zu können.
Der Sozialtopf in seiner bisherigen Form wurde eingestellt, da es auf Bundesebene bereits den Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung gibt, der von allen Studierenden österreichweit (wenn deine HV eine Kooperation hat/ die ÖH HCW hat diese Kooperation) beantragt werden kann. Um Doppelförderungen zu vermeiden und unsere Mittel noch zielgerichteter und schneller einsetzen zu können, haben wir uns entschieden, den Topf auf Hochschulebene neu zu strukturieren.
Selbstverständlich.  
Schick uns bitte alle Dokumente, die deine momentane Situation belegen können. Solltest du einzelne Dokumente nicht verfügbar haben, schreib es nachvollziehbar in das Begründungsschreiben.
Wenn alle Unterlagen vorhanden sind und keine weiteren vom Sozialreferat gefordert werden, wird der Antrag innerhalb weniger Wochen vom Vorsitz, dem Wirtschaftsreferat und dem Sozialreferat bearbeitet. Falls Unterlagen fehlen, wird die studierende Person aufgefordert, diese innerhalb von 30 Tagen nachzureichen. Lass diese Frist bitte nicht verstreichen, sonst wird der Antrag jedenfalls abgelehnt.
  • Kopie des Personaldokuments
  • Einkommensnachweis
  • Versicherungsdatenauszug
  • Bestätigungen über Unterstützungsleistungen von anderen Einrichtungen oder Personen, einschließlich Sachleistungen und Befreiungen von Gebühren und Vergleichbarem
  • Bestätigungen über den Bezug von Unterhaltsleistungen
  • fortlaufende Kontoauszüge aller Konten, Sparbücher, Kreditkartenabrechnungen, etc. der letzten drei Monate. Diese Unterlagen müssen den aktuellen Kontostand belegen
  • Bestätigungen über entstandene Aufwendungen für Wohnen, Grundgebühren für Telefon und Rundfunk, Krankenversicherung und für notwendige Fahrten am und zum Studienort
  • Meldezettel der*des Studierenden sowie ggf. weiterer Familienmitglieder oder eine schriftliche Bestätigung von Wohnungslosigkeit
  • Inskriptionsbestätigung für das laufende Semester
  • Bescheide (auch negative) über staatliche Beihilfen, insbesondere Studien-, Familien und Wohnbeihilfe
  • Mietvertrag bzw. Benützungsvereinbarung
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Begründungsschreiben der sozialen Bedürftigkeit oder der anderen Umstände für die finanzielle Notlage
Genauere Infos findest du in den „Richtlinien Zweite Hilfe Topf“
Der Maximalbetrag pro Semester beträgt 800 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um 200 Euro pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind, insgesamt ist die Förderhöhe allerdings mit 1300 Euro gedeckelt. Diese Unterstützung ist wird einmalig per Banküberweisung ausbezahlt, pro Semester darfst du ein Mal um Unterstützung ansuchen.
Bitte stelle deinen Antrag direkt online ! Sollte dir das nicht möglich sein, kannst du auch per Post  oder persönlich im Sekretariat der ÖH ansuchen: Sozialreferat der ÖH FH Campus Wien, Favoritenstraße 226, 1100 Wien
In den Richtlinien ist genau aufgelistet, welche Ausgaben berücksichtigt werden können. Lies dir dafür am besten Punkt 2.3. in den „Richtlinien Zweiter Hilfe Topf“ durch!
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